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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992 i.d.F. LGBl. Nr. 80/2005, in Verbindung mit §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 5 und 93 Abs. 6 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, sowie § 77 Abs. 2 und 4 GemWO 1992 wird verordnet:

. Für die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl werden die Neuwahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

. (1) Als Wahltag wird der 22. Oktober 2006 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 5. November 2006 bestimmt.

. Stichtag für die Neuwahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 8. August 2006.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.