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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 40/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:

Für die Marktgemeinde Großhöflein wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 11. Jänner 2015 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Februar 2015 bestimmt.

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 14. Oktober 2014.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.