. Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 12/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
. (1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.
. Stichtag ist der 27. März 2001.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
