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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 12/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:

. Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

. (1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.

. Stichtag ist der 27. März 2001.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.