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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 26/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021, wird verordnet:

Für die Marktgemeinde Rudersdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 8. September 2024 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 6. Oktober 2024 bestimmt.

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. Juni 2024.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.