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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:

Für die Markgemeinde Deutschkreutz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 13. September 2026 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 11. Oktober 2026 bestimmt.

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 13. Mai 2026.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.