Für die Markgemeinde Deutschkreutz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:
(1) Als Wahltag wird der 13. September 2026 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 11. Oktober 2026 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 13. Mai 2026.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
