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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 13/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:

. Für die Gemeinde Zurndorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

. (1) Als Wahltag wird der 19. April 2009 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 10. Mai 2009 bestimmt.

. Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 20. Jänner 2009.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.