Für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 13/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2025, wird verordnet:
(1) Als Wahltag wird der 15. Juni 2025 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 13. Juli 2025 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 21. März 2025.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
