Für die Gemeinde Schachendorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 46/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, wird verordnet:
(1) Als Wahltag wird der 2. Dezember 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 30. Dezember 2018 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. September 2018.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
