Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 43/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:

Für die Gemeinde Rauchwart wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 11. September 2011 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 9. Oktober 2011 bestimmt.

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 14. Juni 2011.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.