Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 28/2021
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2019, wird verordnet:
(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
