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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 14/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des in Verbindung mit § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:

Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.