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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 34/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017, wird verordnet:

Für die Gemeinde Grafenschachen wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 30. September 2018 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 28. Oktober 2018 bestimmt.

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. Juni 2018.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.