Für die Gemeinde Mattersburg wurde die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 16/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch die Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:
(1) Als Wahltag wird der 20. Juni 1999 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 4. Juli 1999 bestimmt.
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 6. April 1999.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
