Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 16/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch die Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:

Für die Gemeinde Mattersburg wurde die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 20. Juni 1999 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 4. Juli 1999 bestimmt.

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 6. April 1999.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.