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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 23/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 5. März 2024 auf Grund des § 1 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2023, in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2023, verordnet:

Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag

Sonntag, der 26. Jänner 2025

bestimmt.

Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der

30. September 2024.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.