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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 85/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt werden für Sonntag, den 10. März 2024 (Wahltag) ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag hat der 21. Dezember 2023 zu gelten.

Der Tag der allenfalls erforderlichen engeren Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin einer Gemeinde ist Sonntag, der 24. März 2024.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.