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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 6/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 Personenstandsgesetz, BGBl. Nr. 60/1983 in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001 wird verordnet:

Die Gemeinde Wörterberg scheidet aus dem Standesamtsverband Stinatz aus.

Die Gemeinde Wörterberg führt ab 1.1.2002 eigene Personenstandsbücher.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.