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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 7/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1995, wird verordnet:

Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird aus dem Standesamtsverband Stinatz ausgeschieden.

Die vom Standesamtsverband Stinatz geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Stinatz weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.