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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 56/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Die Gemeinde Olbendorf wird aus dem Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach ausgeschieden.

Die vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.