Ausfertigungen
. Schriftstücke, die im Namen der Aufnahmekommission ausgefertigt werden, sind von dem oder der Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausfertigungen
. Schriftstücke, die im Namen der Aufnahmekommission ausgefertigt werden, sind von dem oder der Vorsitzenden zu unterzeichnen.