Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzüberschreitende Überlassung im Europäischen Wirtschaftsraum

. Auf Überlassungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist nicht anzuwenden.

Beachte: Ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 30. September 1999 ereignen (vgl. idF BGBl. I Nr. 120/1999).