Grenzüberschreitende Überlassung im Europäischen Wirtschaftsraum
. Auf Überlassungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist nicht anzuwenden.
Beachte: Ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 30. September 1999 ereignen (vgl. idF BGBl. I Nr. 120/1999).
