Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 2022 über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, LGBl. Nr. 88/2022, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 10/2026
Gemäß § 21 Abs. 4a Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 2022 über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, LGBl. Nr. 88/2022, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.