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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 10/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 21 Abs. 4a Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 2022 über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, LGBl. Nr. 88/2022, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.