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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 9000/10-1

Änderung

LGBl. 9000/10-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. März 1997 aufgrund des § 21 Abs. 5 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000–0, verordnet:

Die Mandate der Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer werden für die Wahl am 2. März 1997 wie folgt aufgeteilt:

Wahlkörper Arbeiter 28 Mandate

Wahlkörper Angestellte 12 Mandate

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.