Die Mandate der Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer werden für die Wahl am 2. März 1997 wie folgt aufgeteilt:
Wahlkörper Arbeiter 28 Mandate
Wahlkörper Angestellte 12 Mandate
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Stammfassung: LGBl. 9000/10-1
LGBl. 9000/10-1
Die NÖ Landesregierung hat am 4. März 1997 aufgrund des § 21 Abs. 5 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000–0, verordnet:
Die Mandate der Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer werden für die Wahl am 2. März 1997 wie folgt aufgeteilt:
Wahlkörper Arbeiter 28 Mandate
Wahlkörper Angestellte 12 Mandate
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.