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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/20-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 14 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Aufgrund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinderäte haben die Gemeinden Hollabrunn und Göllersdorf mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 die Auflösung der “Verwaltungsgemeinschaft Wasserversorgung Breitenwaida, Dietersdorf, Furth und Groß Stelzendorf” beschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.