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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 74/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Stoob und Neutal bestehende Standesamtsverband Stoob wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Stoob bis zum 31. Dezember 2010 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Stoob.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.