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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 72/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2016, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Steinbrunn und Zillingtal bestehende Standesamtsverband Steinbrunn-Zillingtal wird aufgelöst.

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Steinbrunn - Zillingtal, LGBl. Nr. 8/1991, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.