Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 80/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Sigleß und Krensdorf bestehende Standesamtsverband Sigleß wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Sigleß geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Sigleß weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.