Der aus den Gemeinden Schattendorf und Loipersbach im Burgenland bestehende Standesamtsverband wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 98/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Schattendorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Schattendorf weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
