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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 98/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Schattendorf und Loipersbach im Burgenland bestehende Standesamtsverband wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Schattendorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Schattendorf weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.