Der aus den Gemeinden Schachendorf und Schandorf bestehende Standesamtsverband Schachendorf wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 73/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Schachendorf bis zum 31. Dezember 2010 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Schachendorf.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
