Der aus den Gemeinden Rechnitz und Markt Neuhodis bestehende Standesamtsverband Rechnitz wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 71/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Rechnitz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Rechnitz weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
