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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 Personenstandsgesetz, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Pöttelsdorf und Zemendorf-Stöttera bestehende Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Zemendorf-Stöttera weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.