Der aus den Gemeinden Pöttelsdorf und Zemendorf-Stöttera bestehende Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 Personenstandsgesetz, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Zemendorf-Stöttera weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
