Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 59/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Mogersdorf und Weichselbaum bestehende Standesamtsverband Mogersdorf wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Mogersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Mogersdorf weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.