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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 77/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Marz und Sieggraben bestehende Standesamtsverband Marz wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Marz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Marz weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.