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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 87/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Mannersdorf an der Rabnitz und Oberloisdorf bestehende Standesamtsverband Mannersdorf an der Rabnitz wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Mannersdorf an der Rabnitz bis zum 31. Dezember 2013 geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mittelburgenland / Oberpullendorf fortzuführen.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.