Der aus den Gemeinden Kohfidisch und Badersdorf bestehende Standesamtsverband Kohfidisch wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Kohfidisch bis zum 29. Feber 2004 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Kohfidisch.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
