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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Kohfidisch und Badersdorf bestehende Standesamtsverband Kohfidisch wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Kohfidisch bis zum 29. Feber 2004 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Kohfidisch.

Diese Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.