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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 70/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 40/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Eltendorf und Königsdorf bestehende Standesamtsverband Eltendorf wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Eltendorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eltendorf weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.