Der aus den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachgau (Anm.: richtig: Flachau) bestehende Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 aufgelöst.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 119/1986
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:
Die vom bisherigen Standesamtsverband geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Altenmarkt im Pongau weiterzuführen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
