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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 119/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachgau (Anm.: richtig: Flachau) bestehende Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 aufgelöst.

Die vom bisherigen Standesamtsverband geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Altenmarkt im Pongau weiterzuführen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.