Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Oslip wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 69/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund es § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:
In der Aufzählung der Gemeinden in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, entfällt die Zeile „Oslip III“.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
