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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 69/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund es § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Oslip wird aufgelöst.

In der Aufzählung der Gemeinden in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, entfällt die Zeile „Oslip III“.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.