Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes, LGBl. Nr. 58, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Hirm wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 25/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000, LGBl. Nr. 58/2000, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
