. Der Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 32/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
