Der Landesverband „Burgenland Tourismus“ wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 54/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs. 7 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
