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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 46/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 33 Abs. 3 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2009, wird verordnet:

Der Gemeindeverband Stoob - Neutal wird aufgelöst.

In die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse des Gemeindeverbandes Stoob - Neutal tritt als Rechtsnachfolgerin dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 die Gemeinde Stoob ein.

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.