Der Gemeindeverband Stoob - Neutal wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 46/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 33 Abs. 3 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2009, wird verordnet:
In die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse des Gemeindeverbandes Stoob - Neutal tritt als Rechtsnachfolgerin dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 die Gemeinde Stoob ein.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
