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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 91/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem bestehende Gemeindeverband „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“ wird aufgelöst.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“, LGBl. Nr. 57/2002, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.