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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 71/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der und 2 des Gesetzes vom 24. April 2002, LGBl Nr 61, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, in Verbindung mit § 4 Abs 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl Nr 286, in der sich bis einschließlich durch das Gesetz BGBl I Nr 142/2000 ergebenden Fassung wird verordnet:

(1) Von der Landesstraße B 1 Wiener Straße wird im Gemeindegebiet von Straßwalchen der Bereich von Km 277,200 (Kreuzung mit der B 147 Braunauer Straße) bis Km 277,584 (Kreisverkehr B 1 Wiener Straße / B 154 Mondsee Straße) als Landesstraße aufgelassen.

(2) Der Verlauf der aufgelassenen Straßentrasse ist aus der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage zu ersehen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.