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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 96/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der und 2 des Gesetzes vom 24. April 2002, LGBl Nr 61, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, in Verbindung mit § 4 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl Nr 286, in der sich bis einschließlich durch das Gesetz BGBl Nr 142/2000 ergebenden Fassung sowie § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Ortsdurchfahrt der Landesstraße B 1 Wiener Straße in der Gemeinde Henndorf am Wallersee wird in Folge der Verkehrseröffnung der Umfahrung Henndorf von Straßenkilometer D 283,35 bis Straßenkilometer D 285,25 als Landesstraße B aufgelassen.

Die L 241 Henndorfer Landesstraße wird zwischen Straßenkilometer 5,70 bis Straßenkilometer 6,04 als Landesstraße aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.