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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 76/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 19, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Der in der Gemeinde Werfenweng im Bereich der Ortsdurchfahrt (km 5,9 bis km 6,366) gelegene Teil der L 229 Werfenwenger Landesstraße wird als Landesstraße aufgelassen. Die L 229 Werfenwenger Landesstraße endet sohin bei km 5,900.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.