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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 95/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

1. Der in der Stadt Salzburg zwischen dem bestehenden Bahnübergang und der Albert-Birkle-Straße (km 2,515 bis km 3,150) gelegene Teil der L 105 Halleiner Landesstraße wird als Landesstraße aufgelassen.

2. Das in der Gemeinde Adnet bei km 8,64 gelegene Grundstück 1191/3 KG Wimberg wird als Bestandteil der L 107 Wiestal Landesstraße aufgelassen.

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Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.