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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 27/1964

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 aus dem Jahre 1927 wird die Eisenbahnzufahrtstraße in Oberwart von der Steinamangererstraße bei km 16.3 bis zum Bahnhofvorplatz, 180 m, (Abschnitt E, Ziff. 6 der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, LGBl. Nr. 3/1934 II) aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.