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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeverordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 idgF, in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart vom 8.3.2005 wird verordnet:

Die Verordnungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 15.10.2014, GZ: 031/5 -2014, 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, und 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, mit denen der Mühlbachweg zur Wohnstraße erklärt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Die aufgehobenen Verordnungen treten mit dem Tag, der der Verlautbarung dieser Verordnung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgt, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.