Die Verordnungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 15.10.2014, GZ: 031/5 -2014, 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, und 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, mit denen der Mühlbachweg zur Wohnstraße erklärt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeverordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 idgF, in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart vom 8.3.2005 wird verordnet:
Die aufgehobenen Verordnungen treten mit dem Tag, der der Verlautbarung dieser Verordnung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgt, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
