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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 81/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, idgF, in Verbindung mit § 94d Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, idgF, wird verfügt:

Jene Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 30. Juni 2009, Zahl 034/32-2009, die das Anlegen eines Schutzweges anordnen, Fahrtrichtungen vorschreiben, Fahr- und Einfahrtverbote aussprechen und Vorrangregelungen treffen, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.