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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 14/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2004, – 4, zugestellt am 18. Jänner 2005, die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" und das Wort "aus" im zweiten Satz des § 32 Abs 3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl Nr 94/1985, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.